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Allgemeine Geschäftsbedingungen
MeinHelfer-Thi Thu Hien Sadikovic Dienstleistungen
(Stand: 01.05.2024)


Allgemeines

Vertragspartnerin ist MeinHelfer-Thi Thu Hien Sadikovic Dienstleistungen,
Hammerau 1, 52355 Düren, die im Weiteren AN (Auftragnehmerin) genannt wird.


§1 Zustandekommen von Aufträgen und Verträgen


1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AN sind Voraussetzung für das Zustandekommen eines rechtlich gültigen Auftrages.

2. Die Beauftragung von Einzelaufträgen, regel- und unregelmäßigen Aufträgen bedarf der schriftlichen (Brief, E-Mail, Fax) oder telefonischen Form. Damit akzeptiert und bestätigt der Auftraggeber seine Kenntnisnahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Beauftragung wird von der AN schriftlich bzw. mündlich bestätigt.


§2 Preise

1. Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste oder Einzelabsprache.

2. Die AN behält sich vor, Aufschläge für Wochenende, Feiertage, Nachteinsätze, Einsätze mit kurzfristiger Ausführung und nach Umfang der Leistung zu berechnen. Diese sind vor Auftragsbeginn zwischen Auftraggeber und der AN zu vereinbaren.

3. Über Preisveränderungen werden Bestandskunden schriftlich, wenigstens vier Wochen vorher informiert.

4. Alle Preise werden als Bruttopreise angegeben, inkl. des aktuellen Mehrwertsteuersatzes.


§3 Leistungen und Pflichten

Für den Leistungsumfang der einzelnen Dienstleistungsbereiche der AN, gilt die jeweils gültige Leistungsübersicht sowie individuell vertraglich vereinbarte Leistungen.

1. Einkaufsdienst

1. Die AN handelt ausschließlich als Vertreterin des Auftraggebers und schließt daher für    diesen, nicht aber im eigenen Namen, Kaufverträge ab.

2. Bezüglich des Kaufpreises der vom Auftraggeber ausgesuchten Waren gelten die der ausgewählten Einzelhandelsketten und Einkaufsstätten. Auf eventuelle Preisänderungen des Einzelhandels hat die AN keinen Einfluss.

3. Die Auswahl der Produkte durch die AN bei Erwerb für den Auftraggeber erfolgt, wenn keine Angabe des Auftraggebers gemacht wird, nach mittlerer Art und Güte.

4. Die Lieferung der georderten Ware erfolgt in einem von beiden Parteien vereinbarten Zeitfenster. Wird der Auftraggeber in diesem vereinbarten Zeitfenster bei Lieferung nicht angetroffen und wird dadurch eine zweite Anfahrt nötig, erfolgt diese nach Zeitaufwand und aktueller Preisliste.

5. Eventuelle Gewährleistungsansprüche wegen Mängel an der Ware fallen nicht in den Haftungsbereich ver AN, sondern sind gegenüber dem jeweiligen Verkäufer vom Auftraggeber geltend zu machen.

6. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum der AN.


2. Kurierdienst/Botendienst/Transport

1. Von der Annahme zur Beförderung ausgeschlossen sind Güter von besonderem Wert, wie ungefasste Edelsteine, Industriediamanten, lose Edelmetalle, Kunstwerke, ertragbare Handelspapiere, Waren, deren Beförderung besondere Einrichtungen erfordern, die durch ihre Beschaffenheit andere Waren beeinträchtigen und gefährden, gefährliche Güter, nach der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, für Dokumentations- oder Kennzeichnungspflicht vorgeschrieben sind. Werden derartige Güter ohne Hinweis übergeben, so haftet der Auftraggeber auch ohne Verschulden für jeden daraus entstandenen Schaden.

2. Weiterhin vom Transport ausgeschlossen sind alle dem Beförderungsverbot nach dem Postgesetzes unterliegenden Sendungen.

3. Mängel, Schäden oder Verlust der Waren bei beauftragter Zwischenlagerung der Waren im Einzelhandelsgeschäft, bis zur vereinbarten Abholung der Waren durch die AN, fallen nicht in den Haftungsbereich der AN, sondern sind gegenüber dem jeweiligen Einzelhandelsgeschäft geltend zu machen.

4. Jede Sendung muss sicher in Tüten oder Kartons gepackt sein und mit Namen versehen sein, der an der Sendung befestigt ist. Sendungen, die nach Ermessen der AN unzulänglich verpackt sind, sind von der Beförderung ausgeschlossen.

5. Zustellung und Auslieferung von Sendungen erfolgt nur an den Empfänger oder den zur Annahme der Sendung berechtigten Beauftragten oder an sonstige Personen, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme berechtigt sind.


3. Hilfs-/Betreuungsleistungen und Wohnraumreinigungen

1. Vor Auftragsbeginn nimmt die AN beim Auftraggeber die Dienstleistungsausführungsstätte in Augenschein.

2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der AN alle für den Auftrag notwendigen Hilfsmittel und Gerätschaften kostenfrei zur Verfügung stehen, außer es ist Anderes vereinbart.

3. Die AN verpflichtet sich, einen erteilten Auftrag sachgerecht nach bestem Wissen und Können und im Einvernehmen mit dem Auftraggeber zu erledigen.

4. Um eine sorgfältige Auftragsausführung zu gewährleisten, verpflichtet sich der Auftraggeber, der AN alle für den Auftrag notwendigen Informationen mündlich oder schriftlich zukommen zu lassen. Die AN überträgt diese Informationen auf ein internes digitales Auftragsblatt. Bei kleineren Aufträgen behält sich die AN vor, sich an eine mündliche Auftragsabmachung, ohne Übertrag auf ein Auftragsblatt, zu halten.

5. Die AN ist verpflichtet, einen Einzelnachweis über die erfolgten Einsätze sowie eine Dokumentation über die erbrachten Leistungen in digitaler Form zu führen.

6. Die AN ist berechtigt, mit Zustimmung des Auftraggebers, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen anderer Unternehmen zu bedienen.


4. Kleintierbetreuung

1. Vor Auftragsbeginn nimmt der AN beim Auftraggeber das zu betreuende Haustier und  die Dienstleistungsausführungsstätte in Augenschein.

2. Der Auftraggeber gibt der AN die für den Auftrag notwendigen Informationen mündlich oder schriftlich ab. Die AN überträgt diese Informationen auf ein internes digitales Auftragsblatt, welches vom Auftraggeber gesichtet und akzeptiert wird. Bei kleineren Aufträgen behält sich die AN vor, sich an eine mündliche Auftragsabmachung, ohne Übertrag auf ein Auftragsblatt, zu halten.

3. Die AN verpflichtet sich mit bestem Wissen und Gewissen und zum absoluten Wohl der Tiere zu handeln und diese artgerecht zu betreuen.

4. Das Futter und sonstige Hilfsmittel für das Tier muss vom Auftraggeber bereitgestellt werden.  

7. Eine bereits vorliegende Krankheit/Gebrechen des Tieres muss der AN bei Vertragsabschluss mitgeteilt werden und entsprechende Medikamente, Spezialfutter etc. bereitgestellt werden.

5. Reichen die zur Verfügung gestellten Futtermittel nicht aus, besorgt die AN notwendigen Ersatz. Die Kosten hierfür müssen vom Auftraggeber nach Vorlage des Kostenbeleges erstattet werden.

6. In Notsituationen (z.B. Verletzungen) kann die AN ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber (falls dieser nicht erreichbar ist) Maßnahmen nach seinem Ermessen einleiten. Ein etwaiger Tierarztbesuch muss vom Auftraggeber nach Vorlage des Kostenbeleges erstattet werden.

8. Die AN behält sich vor, Verstöße gegen das Tierschutzgesetz den zuständigen Behörden zu melden. 

9. Die AN ist verpflichtet, einen Einzelnachweis über die erfolgten Einsätze sowie eine Dokumentation über die erbrachten Leistungen in digitaler Form zu führen.


§4 Haftung des Auftragnehmers

1. Die AN haftet im Falle einer Verletzung der Sorgfaltspflicht, bei Vorsatz und bei grober  Fahrlässigkeit, die während einer Auftragserfüllung entstanden sind.

2. Durch eine verspätete Lieferung oder verspätete Ausführung einer Leistung infolge widriger Verkehrs- oder Wetterbedingungen sowie höherer Gewalt, gerät die AN nicht in Schuldnerverzug. Soweit ein Schaden auf Verzug oder Unmöglichkeit beruht und die AN oder deren Mitarbeiter kein grobes Verschulden trifft, wird nur der Ersatz des unmittelbaren Schadens geschuldet.

3. Im Falle einer Sorgfaltspflichtverletzung, bei Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit tritt die Haftpflichtversicherung der AN im Rahmen der geltenden Versicherungsbedingungen ein.
    Abgedeckte Schadenshöhen (Berufshaftpflichtversicherung):
    3 Mio. Personenschäden
    1 Mio. Sach- und Vermögensschäden
    1 Mio. Umweltschäden

4. Entsteht dem Auftraggeber ein Schaden, weil er der AN nicht ausreichend, irreführend oder falsch über die Aufgaben im Rahmen eines Auftrages unterrichtet hat, lehnt die AN jede Haftung ab.

5. Der Auftraggeber wird die AN von Schäden, vor allem Ansprüchen Dritter, einschließlich eigener Versicherer freistellen, die über die von der AN im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestandene Haftung hinausgehen würden.

6. Bei Einzelbeauftragung ohne schriftliche Reklamationen innerhalb von 10 Tagen, erkennt der Auftraggeber die erbrachte Leistung von der AN im vollen Umfang an. Danach erlischt jeglicher Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen der AN.

7. Laufzeitverträge enden mit dem vereinbarten Vertragsende oder wenn dieser gekündigt wird. Danach erlischt jeglicher Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegenüber der AN.

8. Die AN bietet keinen gewerblichen Personentransport an. Eine Mitnahme im Pkw ist ausdrücklich nicht Bestandteil eines Vertrages, sondern eine kostenlose und persönliche Gefälligkeit, für die jeder Haftungsanspruch ausgeschlossen wird, der nicht durch die PKW-Haftpflichtversicherung (Insassenmitversicherung) gedeckt ist.

9. Mobile Dienste von Partnerunternehmen und Kooperationspartner: Von der AN vermittelte Leistungen an Partnerunternehmen und Kooperationspartner (Dritter), kommen Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen den Dritten und dem Auftraggeber zustande. Hierfür gelten die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Drittanbieter.


§5 Schlüssel

1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Betreuung benötigten Schlüssel rechtzeitig  auszuhändigen. 

2. Die Schlüssel werden in einem Schlüsseltresor sicher für den Einsatz verwahrt und nur zu Einsatzzwecken zur Verfügung gestellt. Die Schlüssel werden anonymisiert, um bei etwaigem Verlust Missbrauch vorzubeugen.

3. Sollten zusätzliche Personen während Ihrer Abwesenheit Zugang zu Ihrer Wohnung / Haus haben, sind diese namentlich und schriftlich zu benennen.

4. Bei Verlust der Schlüssel wird nur der Wert des Einzelschlüssels ersetzt.

5. Die AN verpflichtet sich nach Vertragsende oder auf Wunsch des Auftraggebers, die vom Auftraggeber überlassenen Schlüssel schnellstmöglich auszuhändigen.


§6 Reklamationen

1. Reklamationen sind unverzüglich nach der Durchführung der Leistung der AN mitzuteilen, um damit eine sofortige Feststellung der Beanstandungen zu garantieren.
 
2. Bei Reklamationen der Dienstleistungsausführung betreffend oder bei Servicebeschwerden über Mitarbeiter, genügt eine mündliche Reklamation.

4. Bei Reklamation eines Schadens betreffend, muss dieser unverzüglich schriftlich bei der AN angezeigt werden.

5. Ohne Reklamationen innerhalb von 10 Tagen, erkennt der Auftraggeber die erbrachte Leistung von der AN im vollen Umfang an.


§7 Auftrags-/Vertragsstornierung, -kündigung, -ablehnung, -ende

1. Eine kostenfreie Stornierung von Aufträgen hat bis spätestens 12 Uhr des vorigen Werktages zu erfolgen. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt, behält sich die AN vor, maximal 50% des für den Einsatz vereinbarten Entgelts zu berechnen, wenn stattdessen kein anderer Kundeauftrag ausgeführt werden kann.

2. Eine Stornierung von Aufträgen wegen mangelhafter Leistung gilt nur, wenn eine durch den Auftraggeber mitgeteilte Leistung der AN nachvollziehbar mangelhaft ist, dieser Mangel ist von dem Auftraggeber unverzüglich der AN mitgeteilt wurde und von der AN nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachgebessert werden kann.

3. Verträge über regelmäßige Dienstleistungen sind seitens des Auftraggebers nach Ablauf der Grundlaufzeit mit einer Frist von fünf Werktagen kündbar. Für die AN gilt eine verlängerte Kündigungsfrist von vier Wochen.

4. Verträge über regelmäßige Dienstleistungen sind bei schwerwiegenden Gründen fristlos kündbar.

5. Bei Preiserhöhungen besteht seitens des Auftraggebers ein Sonderkündigungsrecht.

6. Die AN lehnt grundsätzlich alle Aufträge und Verträge ab, die gegen Recht und Sitte verstoßen, spezieller Auflagen und Genehmigungen bedürfen. 

7. Die AN ist nicht verpflichtet Aufträge und Verträge auszuführen, die nicht schriftlich oder mündlich durch den AN bestätigt wurden.

8. Ohne schriftliche Reklamationen innerhalb von 10 Tagen, erkennt der Auftraggeber die erbrachte Leistung von der AN im vollen Umfang an. Bei einer Einzelbeauftragung gilt das Vertragsverhältnis zwischen der AN und seinem Auftraggeber dann als "ordentlich" beendet.

9. Verträge enden mit dem vereinbarten Vertragsende oder mit der Kündigung.


§8 Rechnungsstellung / Zahlung des Entgelts

1. Die Rechnung und die Zahlungsabwicklung erfüllen die Voraussetzungen, dass der Auftraggeber die Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen kann. Dies bedeutet, dass die Rechnung schriftlich gestellt und per Überweisung beglichen wird.

2. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb 14 Tage ab Rechnungsdatum, bei der AN eingehend zahlbar, so dass sich der Auftraggeber am 15. Tag nach Rechnungsdatum in Verzug befindet.

3. Der Auftraggeber trägt alle Mahn- und Inkassospesen, insbesondere die Kosten eines vom der AN beigezogenen Anwaltes, sowie Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. Der Auftragnehmer ist ohne Entgeltminderung und vorheriger Mahnung von jeder Haftung und Arbeitsverpflichtung bis Zahlungseingang befreit. Sämtliche offene Raten werden sofort zur Zahlung fällig.

4. Bei einmaligen Dienstleistungen erfolgt eine Rechnungsstellung innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Dienstleistung (Ausnahme: Gutscheine).

5. Bei regelmäßigen Dienstleistungen erfolgt eine Rechnungsstellung monatlich, nach Erbringung der Dienstleistung (Ausnahme: Gutscheine). 

6. Eine Bezahlung der Rechnung in bar ist möglich, wenn der Auftraggeber der AN schriftlich bestätigt, dass er über die Voraussetzungen der steuerlichen Absetzbarkeit von Ausgaben für haushaltnahe Dienstleistung informiert wurde und ausdrücklich die Bezahlung in bar wünscht.

7. Auslagen durch in Vorkasse treten der AN bei Einkaufsdiensten, sind von dem Auftraggeber nach Lieferung anhand vorzulegender Belegen ohne Aufschlag und ohne Abzug sofort zahlbar, außer es ist anderes vereinbart.


§9 Personal

1. Die AN stellt die erforderlichen Arbeitskräfte, die nach gesetzlichem Mindestlohn bezahlt werden.

2. Es wird geeignetes Personal eingesetzt, das nach Tariflohn bezahlt wird.

3. Das eingesetzte Personal wird durch die AN geschult und überwacht.

4. Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse, außer im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs, zu öffnen.

5. Das Personal ist verpflichtet, über alle Privat-, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.

6. Dem Personal ist untersagt, Personen, die nicht von der AN eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen.


§10 Abwerbung

1. Die Abwerbung oder versuchte Abwerbung der Arbeitskräfte der AN stellen eine grobe Vertragsverletzung dar. Unter Abwerbung bzw. versuchter Abwerbung ist jede Verbindung mit dem oder die Beeinflussung des Personals der AN zu sehen, die geeignet ist, eine Kündigungsbereitschaft zu fördern, verbunden mit der Absicht, das Personal nach seinem Ausscheiden selbst mit der Durchführung von Leistungen am Vertragsobjekt oder anderen Objekten des Auftraggebers zu beschäftigen.

2. Im Falle einer erfolgten oder versuchten Abwerbung ist die AN berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu lösen.

3. Der Auftraggeber ist im Falle der Abwerbung zur Bezahlung eines Schadenersatzanspruches in Höhe eines Halbjahres-Bruttogehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters verpflichtet.

4. Dies gilt auch dann, wenn der abgeworbene Mitarbeiter nicht in die Dienste des Auftraggebers tritt, seine Kündigung jedoch durch Abwerbungsmaßnahmen des Auftraggebers oder in seinem Verantwortungsbereich handelnder Personen erfolgt ist.


§11 Datenschutz

1. Die AN speichert die Daten seiner Auftraggeber ausschließlich zu Verwaltungs- und Buchführungszwecken.

2. Jeglicher Missbrauch der Auftraggeberdaten durch Dritte wird durch den Einsatz von Sicherheitsmaßnahmen verhindert. Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt.

3. Die Verwendung von Telefaxen sowie elektronischen Medien zum Datenaustausch zwischen der AN und dem Auftraggeber gilt als vereinbart.

4. Der AN behält sich, unter Einhaltung des Datenschutzes, eine Prüfung der Auftragsgeberangaben vor.

 
§12 Mündliche Nebenabreden

1. Jede Abweichung von diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung der AN und Auftraggebers.


§13 Geltendes Recht / Gerichtsstand

1. Für diese Geschäftsbedingungen und den Geschäftsbeziehungen zwischen der AN und seinen Auftraggebern, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so sind sie derart umzudeuten, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

3. Gerichtstand ist Düren.


 

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